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Ortsbeirat Groß Klein

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gibt es 19 Ortsteilvertretungen, die Ortsbeiräte heißen. Ihre Mitglieder sind von der Bürgerschaft gewählt worden. Sie haben je nach Größe des Ortsbeiratsbereiches zwischen neun und 13 Mitgliedern. Die Besetzung erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse der Kommunalwahl in den jeweiligen Ortsbeiratsbereichen.

Aufgabe der Ortsbeiräte ist es insbesondere

  • sich mit den Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner zu befassen,
  • die im Ortsamtsbereich tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und sonstige demokratische Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleiches anzuhören.
  • Sie beraten die Bürgerschaft und den Oberbürgermeister in allen für ihren Bereich wichtigen Angelegenheiten.

https://ksd.rostock.de/bi/gr020?GRLFDNR=20

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